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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

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Allgemeine Informationen zur Oberstufe an der KGST - aktuelle Fassung der OAPVO (gültig ab 31.07.2014)

Inhaltsverzeichnis :

Gliederung der Oberstufe

Aufnahme in die Oberstufe

Versetzung, Aufstieg, Rücktritt

Auslandsaufenthalt

Fächer, Aufgabenfelder

Unterrichtsverpflichtung

Anforderungsniveaus

Profile - Klassen

Verstärkungsstunden

Leistungsbewertung

Fachhochschulreife

Abitur

Gliederung :

Die Oberstufe umfasst 3 Jahre. Diese werden in die Einführungsphase (E-Phase; bei uns die Schulhalbjahre 11.1 und 11.2) sowie die Qualifikationsphase (Q-Phase; bei uns die Schulhalbjahre 12.1 bis 13.2) unterteilt.

Aufnahme in die Oberstufe :

Die Oberstufe dürfen alle Schülerinnen und Schüler besuchen, die regulär in die Oberstufe versetzt worden sind (siehe SAVOGym bzw. GemVO).

Versetzung / Aufstieg / Rücktritt :

  • Die Versetzung von der Einführungs- in die Qualifikationsphase erhalten alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend (4 Punkte) sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde.
  • Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt der Aufstieg, sofern erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abiturprüfung erfüllen kann.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler kann auf Antrag freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten. Hierbei darf die maximale Verweildauer in der Oberstufe von 4 Jahren nicht überschritten werden.nach oben

Auslandsaufenthalt :

Nach Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. In besonderen Fällen können die Eltern, bei Volljährigkeit die Schülerin bzw. der Schüler, einen Antrag auf Überspringen eines oder zweier Schulhalbjahre stellen. Über die Annahme des Antrags entscheidet die Schule.
Ausländische Leistungsnachweise werden nicht angerechnet.

Fächer / Aufgabenfelder :

Folgende Fächer (jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet) werden in der Oberstufe
unterrichtet :

  • Im sprachlich-literarisch- künstlerischen Aufgabenfeld : Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel (DSp).
  • Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld : Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik (WiPo), Religion und Philosophie.
  • Im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld : Mathematik, Biologie, Chemie, Physik.
  • Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet.


Unterrichtsverpflichtung :

Die Unterrichtsverpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Je nach Wahl eines der angebotenen Profile wird die Unterrichtsverpflichtung ausgeweitet.


Fächer
11.Jg12.Jg13.Jg
1.AF

Deutsch•••
Fremdsprache 1•••
Fremdsprache 2•

•

(***)

•

(***)

Fremdsprache 3
Kunst•
(*)

•
(*)

Musik
Darstellendes Spiel
2.AF

Geschichte•••
WiPo•••
•
(**)
Geographie•
Religion/Philosophie••
3.AF

Mathematik•••
Biologie

•

•

(**)

•
•
(***)

•
•
(***)

Chemie
Physik
Sport•••

(*) : Unterricht in einem der drei Fächer
(**) : Unterricht in zwei der drei Fächer

(***) : Unterricht in zwei naturwissenschaftlichen Fächern oder in einem naturwissenschaftlichen Fach und einer fortgeführten Fremdsprache
 

Anforderungsniveaus :

  • Die Kernfächer Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik sowie das Profil gebende Fach (s.u.) werden auf erhöhtem Niveau drei- (in der E-Phase) bzw. vierstündig (in der Q-Phase) unterrichtet.
  • Alle anderen Fächer werden auf grundlegendem Niveau unterrichtet. Weitere Fremdsprachen und die Naturwissenschaften werden hierbei drei-, alle anderen Fächer zweistündig unterrichtet.
  • Eine neu beginnende Fremdsprache (an der KGST: Spanisch bzw. Französisch) muss auf grundlegendem Niveau vierstündig unterrichtet werden.

Profile / Klassen :

Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung mit einer festgelegten Fächerkombination, bei der die Fächer verbindend unterrichtet werden. Zu einem Profil gehören mindestens drei Fächer :

  • das Profil gebende Fach (PgF), das auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird
  • mindestens zwei das Profil ergänzende Fächer (PeF) auf grundlegendem Niveau .

Die thematische Ausrichtung sowie die Profil ergänzenden Fächer werden für mindestens ein Schulhalbjahr festgelegt.

Profile an der KGST
Besondere Merkmale des Profils
Naturwissenschaftliches Profil
(PgF: Biologie)
  • durchgängiger Unterricht in drei Naturwissenschaften
  • Entfall der 2.Fremdsprache in der Q-Phase (eine neubeginnende Fremdsprache muss allerdings durchgängig belegt werden !)

Sprachliches Profil

(PgF: Englisch)

  • durchgängiger Unterricht in drei Fremdsprachen
  • Entfall der 2.Naturwissenschaft in der Q-Phase

Gesellschaftswissenschaftl. Profil

(PgF: Geschichte bzw. Geographie)

  • durchgängiger Unterricht in allen Fächern des 2. AF
  • in der Q-Phase : wahlweise Unterricht in zwei Naturwissenschaften oder einer Naturwissenschaft und einer zweiten Fremdsprache (eine neubeginnende Fremdsprache muss jedoch durchgängig belegt werden !)

Sportliches Profil

(PgF: Sport)

  • vier- bzw. fünfstündiger Unterricht in Sporttheorie und -praxis
  • in der Q-Phase : wahlweise Unterricht in zwei Naturwissenschaften oder einer Naturwissenschaft und einer zweiten Fremdsprache (eine neubeginnende Fremdsprache muss jedoch durchgängig belegt werden !)

Die Profiloberstufe ist geprägt von der Idee des fächerübergreifenden Unterrichts über die Grenzen der Aufgabenfelder hinaus. Deshalb findet der Unterricht in festen Lerngruppen (Klassen) statt (d.h. : Profil = Klasse). Aus organisatorischen Gründen sind nur Ausnahmen (Kursunterricht) in der zweiten bzw. dritten Fremdsprache, in Religion / Philosophie, in den musischen Fächern Kunst / Musik / Darstellendes Spiel und in Sport vorgesehen.
Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Eintritt in die Oberstufe ein Profil aus dem Angebot der Schule. Eine Wechsel des Profils ist zum Beginn von 11.2 möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil (weder bei der Wahl noch beim Wechsel) besteht nicht ! 

 

Verstärkungsstunden :

In den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler mindestens 97 Wochenstunden Unterricht. Hierin enthalten sind vier sogenannte Verstärkungsstunden, über deren Verwendung die Schule in den vier letzten Schulhalbjahren befinden kann. An der KGST werden die Verstärkungsstunden wie folgt verwendet :

Im naturwissenschaftlichen Profil :

  • Einrichtung des Faches Geographie im 12.Jg

Im sprachlichen Profil :

  • Einrichtung des Faches Geographie im 12. Jg

Im gesellschaftswissenschaftlichen Profil (PgF: Geschichte) :

  • Erhöhung der Stündigkeit des Faches Geographie im 12. und 13. Jg

Im sportlichen Profil (PgF: Sport) :

  • Einrichtung eines Seminars im 12. Jg

Leistungsbewertung :

Jede Schülerin oder jeder Schüler erhält nach jedem Schulhalbjahr ein Zeugnis.
Am Ende der Einführungsphase wird eine Ganzjahresnote erteilt.
Die Bewertungen werden in Ziffern sowohl der sechsstufigen als auch der sechzehnstufigen Notenskala angegeben.

Es werden je nach Notentendenz vergeben bei der

  • Note 1 : 15, 14 oder 13 Punkte,
  • Note 2 : 12, 11 oder 10 Punkte,
  • Note 3 : 9, 8 oder 7 Punkte,
  • Note 4 : 6, 5 oder 4 Punkte,
  • Note 5 : 3, 2 oder 1 Punkt,
  • Note 6 : 0 Punkte.

Der Umfang und die Anzahl der zu schreibenden Klausuren bzw. die Anzahl der "Klausurersatzleistungen" wird in einem gesonderten Erlass geregelt. (laden... )


Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Wenn es sich dabei um eine für das Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt, müssen Schülerinnen und Schüler um eine Jahrgangsstufe zurücktreten.

Fachhochschulreife (schulischer Teil) :

Frühestens zum Ende von 12.2 können Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife erwerben.
Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife ist, dass die Schülerin oder der Schüler

  • in 17 Halbjahresleistungen (aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase) mindestens 85 Punkte erzielt hat, in 11 jeweils mindestens 5 Punkte.
  • bei den Ergebnissen, die aus dem Unterricht auf erhöhtem Niveau stammen, mindestens zwei Schulhalbjahresergebnisse mit je 5 Punkten und in zwei dieser Fächer insgesamt mindestens 20 Punkte erreicht hat.

Unter den 17 anzurechnenden Halbjahresleistungen müssen jeweils zwei aus den Fächer Deutsch, einer fortgeführten Fremdsprache, Geschichte, WiPo oder Geographie, Mathematik, einer Naturwissenschaft und dem Profil gebenden Fach und jeweils eine aus den Fächer Religion oder Philosophie, Kunst oder Musik oder DSp sein. In einem Fach können höchstens zwei Leistungen angerechnet werden.

Abitur :

Am Ende der Qualifikationsphase steht die Abiturprüfung. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt zu Beginn von 13.1 entweder vier oder fünf verschiedene Abiturprüfungsfächer. Es müssen hierbei drei schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Niveau abgelegt werden. Die vierte Prüfung kann wahlweise eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung sein. Zusätzlich können sich die Schülerinnen und Schüler für eine fünfte (mündliche) Prüfung melden. Bei der Wahl der Prüffächer müssen folgende Bedingungen beachtet werden :

  • Erstes und zweites schriftliches Abiturprüffach (P1 und P2) sind zwei der drei Kernfächer. (Kernfächer können nur 1. oder 2. Prüffach sein, die Prüfungsaufgaben werden zentral gestellt !)
  • Drittes schriftliches Prüffach (P3) ist das Profil gebende Fach. (Aufgaben werden vom Fachlehrer gestellt !)
  • aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüffach gewählt werden.
  • alle Prüffächer müssen durchgängig (von 11.1 bis 13.2) belegt worden sein.

Eine „Präsentationsprüfung" ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließenden Kolloquium.

  • Die Schülerin oder der Schüler hat vier Schulwochen Zeit zur Bearbeitung.
  • 10 Tage vor dem Prüfung muss eine schriftliche Dokumentation abgegeben werden.
  • Die Prüfung umfasst 15 Minuten selbständige Präsentation und 15 Minuten Kolloquium.

Die Ermittlung der Gesamtqualifikation / Abiturdurchschnittsnote :

Die Abiturnote ergibt sich aus der Addition der Punktsummen

  • bestimmter Halbjahresleistungen der Qualifikationsphase (Block I) und
  • der Abiturprüfung (Block II).

In Block I werden 36 Halbjahresleistungen des 12. und 13. Jahrgangs eingebracht und anschließend mit dem Faktor 10/9 multipliziert. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein :

  • Insgesamt mindestens 200 Punkte (im Schnitt also 36 x 5 Punkte x 10/9).
  • Unter den 36 Noten dürfen höchstens 7 „Fehlkurse" (weniger als 5 Punkte) sein.
  • Keine der Leistungen darf 0 Punkte betragen.

Einzubringen sind mindestens :

  • alle Ergebnisse der Abiturprüffächer
  • alle Ergebnisse des dritten Kernfaches
  • vier Ergebnisse aus den NaWi-Fächern
  • vier Ergebnisse aus den Profil ergänzenden Fächern
  • ein Ergebnis aus Kunst, Musik oder DSp
  • im Falle einer neugegonnenen Fremdsprache die beiden Ergebnisse des 13. Jgs
  • zwei Ergebnisse Geschichte
  • zwei Ergebnisse aus Geographie oder WiPo
  • zwei Ergebnisse Religion oder Philosophie

→ Maximale Punktzahl aus Block I : 36 x 15 Punkte x 10/9 = 600 Punkte.

In Block II werden die Ergebnisse der Abiturprüfung bei vier Prüffächern in fünffacher, bei fünf Prüffächern in vierfacher Wertung eingebracht. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein :

  • Insgesamt mindestens 100 Punkte (im Schnitt also 4 x 5 x 5 Punkte).
  • Im Falle von vier Prüfungen müssen mindestens in zwei, im Falle von fünf Prüfungen müssen mindestens in drei jeweils mindestens 5 Punkte erreicht werden.
  • Wird ein Fach schriftlich und mündlich geprüft, zählt die schriftliche Leistung doppelt,die mündliche Leistung einfach.

→ Maximale Punktzahl aus Block II : 4 x 5 x 15 Punkte = 300 Punkte

Jede Schülerin und jeder Schüler kann auf diese Weise also zwischen minimal 300 Punkte (Durchschnittsnote 4,0) und maximal 900 Punkte (Durchschnittsnote 1,0) erreichen.

Die Durchschnittsnote (DN) ergibt sich durch das Einsetzen der erzielten Punktzahl (P) in folgende Gleichung : DN = (1020 - P) : 180
 
H.Meyer, 2014

 

 

 

 

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