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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

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Schulordnung für die Klaus-Groth-Schule in Tornesch

Die Klaus-Groth-Schule ist Lern- und Lebensraum für ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Arbeitsstätte ihrer Lehrkräfte und der übrigen Beschäftigten. Ein friedliches und erfolgreiches Zusammenleben in dieser Gemeinschaft kann nur gelingen, wenn sich alle Personen an bestimmte Regeln halten und Mitverantwortung für das Schulleben übernehmen.

 Alle Personen verhalten sich rücksichtsvoll und hilfsbereit. Schülerinnen und Schüler halten sich an die Anweisungen der Lehrkräfte und aller anderen in der Schule Beschäftigten.

  1. Gewalt gegen Personen ist verboten.
  2. Alle Räume und Materialien werden sorgsam behandelt.
  3. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen ist für alle verboten.
  4. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist zu jeder Zeit auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für Modellwaffen, Softairwaffen, Spielzeugwaffen sowie Messer und andere Waffen aus Plastik, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen (sogenannte Anscheinswaffen).
  5. In allen Klassen werden SchülerInnenhandys während der Unterrichtszeit nicht benutzt und sollten auf lautlos gestellt in der Schultasche sein. (siehe „Handys in der Schule“ weiter unten) Auf dem ganzen Schulgelände hingegen ist die Handynutzung erlaubt.
    Die Handykamera ist generell zu deaktivieren (Bilder und Videos dürfen grundsätzlich nicht erstellt werden; die gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden – Verstöße werden zur Anzeige gebracht!).
    Sollte dieser Regelung nicht gefolgt werden, werden die Mobiltelefone nach einmaliger Vorwarnung beim Schulleiter abgegeben oder bis nach der Stunde auf dem Pult verwahrt.
    Weiterhin gilt: Das mobile Endgerät kann im Unterricht durch Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden.
  6. Im Schulgebäude wird nicht gerannt. Ballspiele sind im Gebäude verboten.
  7. Tretroller, E-Scooter und ähnliches dürfen nicht mit ins Schulgebäude genommen werden, sondern werden im Fahrradkeller oder an den Fahrradbügeln im Außengelände abgestellt. Krafträder sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
  8.  Auf dem Schulhof darf man sich nur zu Fuß bewegen.
  9. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  10. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 verlassen in der 15-Minuten-Pause und während der Mittagsfreizeit ihren Klassenraum und halten sich dann in der Mensa, im JottZett oder auf dem Außengelände der Schule auf. Die Klassenräume werden dann verschlossen.
  11. Während der Schulzeit darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 9 nicht verlassen werden. Sie dürfen in der Mittagsfreizeit mit Einverständnis der Eltern das Schulgelände verlassen, wenn sie sich zum Mittagessen auf direktem Wege nach Hause begeben. Ein Schülerausweis mit dem entsprechenden Vermerk des Schulleiters (Aufkleber) ist als Berechtigung mitzuführen.

Tornesch, den 10. Juni 2022

 Andreas Waldowsky (Schulleiter)

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