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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

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Schulordnung für die Klaus-Groth-Schule in Tornesch

Die Klaus-Groth-Schule ist Lern- und Lebensraum für ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Arbeitsstätte ihrer Lehrkräfte und der übrigen Beschäftigten. Ein friedliches und erfolgreiches Zusammenleben in dieser Gemeinschaft kann nur gelingen, wenn sich alle Personen an bestimmte Regeln halten und Mitverantwortung für das Schulleben übernehmen.

Alle Personen verhalten sich rücksichtsvoll und hilfsbereit. Schülerinnen und Schüler halten sich an die Anweisungen der Lehrkräfte und aller anderen in der Schule Beschäftigten.

  1. Gewalt gegen Personen ist verboten.
  2. Alle Räume und Materialien werden sorgsam behandelt.
  3. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen ist für alle verboten.
  4. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist zu jeder Zeit auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für Modellwaffen, Softairwaffen, Spielzeugwaffen sowie Messer und andere Waffen aus Plastik, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen (sogenannte Anscheinswaffen).
  5. Auf dem gesamten Schulgelände, also auch auf dem Schulhof, im JottZett und in der Stadtbücherei, sind Handys und Smartwatches von Schüler*innen während der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr lautlos gestellt und werden in der Tasche verwahrt. Die Benutzung des Handys zum Telefonieren, Spielen, Nach-der-Uhr-Schauen oder ähnli-chem ist untersagt.
    Von dieser Regelung sind nur Schüler*innen der Jahrgangsstufen 10 – 13 ausgenom-men. Handys dürfen von Ihnen aber ausschließlich in den Kurs- und Fachräumen der Oberstufe genutzt werden; generell nicht in Gegenwart jüngerer Schüler*innen. Mobile Endgeräte, die im schulischen/unterrichtlichen Rahmen genutzt werden (Jahrgänge 7 bis 10: MDM-verwaltete IPads des Schulträgers; Jahrgänge 11 bis 13: BYOD-Geräte, die für die Schule/den Unterricht angeschafft wurden), dürfen davon abweichend zum Erledigen von Arbeitsaufträgen (die aus dem Unterricht erwachsen) auch in der Schü-lerlounge, der Mensa oder sonstigen Bereichen, die zum Arbeiten während der Unter-richtsstunden durch die jeweilige Lehrkraft freigegeben wurden, genutzt werden.
    Die Handykamera ist stets zu deaktivieren (Bilder und Videos dürfen grundsätzlich nicht erstellt werden; die gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden – Verstö-ße werden zur Anzeige gebracht!).
    Sollte dieser Regelung nicht gefolgt werden, verwahrt die Lehrkraft Handys bis zum Ende der Stunde auf dem Pult oder gibt (im Falle des Verstoßes in öffentlichen Berei-chen wie z.B. auf dem Schulgelände, der Mensa u.ä.) bei dem Schulleiter ab oder gibt das Gerät selbst nach einer angemessenen Zeit (spätestens jedoch am Ende des Schultages) zurück.
    Mobile Endgeräte können im Unterricht mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. Das gilt auch für einen Blick auf den Stunden- und Vertretungsplan, da auch im Laufe eines Schultages häufig Stundenplanänderungen, Raumänderungen und Entfälle von Randstunden bekanntgegeben werden, über die sich die Schüler*innen informieren sollten. In dringenden Fällen können Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 das Handy nutzen, wenn es ihnen zuvor von einer Lehrkraft oder einer Sekretärin erlaubt worden ist. In Notfällen darf das Handy ungefragt benutzt werden, z.B. um bei einem Unfall Hilfe zu holen. "
  6. Im Schulgebäude wird nicht gerannt. Ballspiele sind im Gebäude verboten.
  7. Tretroller, E-Scooter und ähnliches dürfen nicht mit ins Schulgebäude genommen werden, sondern werden im Fahrradkeller oder an den Fahrradbügeln im Außengelände abgestellt. Krafträder sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
  8.  Auf dem Schulhof darf man sich nur zu Fuß bewegen.
  9. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  10. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 verlassen in der 15-Minuten-Pause und während der Mittagsfreizeit ihren Klassenraum. Die Klassenräume werden dann ver-schlossen. Gleichzeitig werden die Flure aber zu Ruhebereichen erklärt. Gleiche Rege-lung wird für den Fachraumtrakt angewandt.
  11. Während der Schulzeit darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 9 nicht verlassen werden. Sie dürfen in der Mittagsfreizeit mit Einverständnis der Eltern das Schulgelände verlassen, wenn sie sich zum Mittagessen auf direktem Wege nach Hause begeben. Ein Schülerausweis mit dem entsprechenden Vermerk des Schulleiters (Aufkleber) ist als Berechtigung mitzuführen.

Tornesch, den 2. September 2024

Andreas Waldowsky (Schulleiter)

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